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   BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11   

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https://dejure.org/2012,12369
BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11 (https://dejure.org/2012,12369)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 BvC 10/11 (https://dejure.org/2012,12369)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 (https://dejure.org/2012,12369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009 - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der darauf gestützt ist, dass der abgelehnte Richter von einer bestimmten politischen Partei zur Wahl vorgeschlagen worden war

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 27 BWahlG
    Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie eines Richterablehnungsgesuchs: Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009 - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der darauf gestützt ist, dass ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 27 BWahlG
    Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie eines Richterablehnungsgesuchs: Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009 - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der darauf gestützt ist, dass ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Befangenheit i.R.d. Einlegung des Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag; Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde bei Richten der ...

  • rewis.io

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie eines Richterablehnungsgesuchs: Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009 - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der darauf gestützt ist, dass ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 24 S. 2
    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Befangenheit i.R.d. Einlegung des Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag; Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde bei Richten der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ).

    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei der Wahl eines Richters auf Vorschlag einer Partei der Fall.

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11
    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei der Wahl eines Richters auf Vorschlag einer Partei der Fall.
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11
    Ein Hinweis des Berichterstatters, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 f.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 172/12

    Offensichtlich unzulässiger Befangenheitsantrag bei pauschaler Ablehnung

    Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (Beschlüsse vom 27. September 2007 - VerfGH 108/07, 108 A/07 -, 14. Juli 2009 - VerfGH 169/07 - und 20. April 2010 - VerfGH 12/10, 12 A/10 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 und 14. Juli 2009, a. a. O., m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012, a. a. O.).

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvC 36/14

    Ablehnung des BVR Müller unbegründet

    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvC 26/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
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